Hi, leider werden die Bestimmungen rund um das Rentenantrittsalter immer strenger.
Echt arg, wie der Staat es den fleißigen Arbeitenden dankt… Ich habe hier was für dich gefunden: https://www.gevestor.de/details/das-rent...llt-653698.html Da gibts auch einen Unterpunkt zur Arbeitslosigkeit. Grundsätzlich ist die Rente natürlich auch nach einer Arbeitslosigkeit möglich, aber der Versicherte muss dafür vor 1952 geboren sein, mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, sowie "bei Renteneintritt arbeitslos und gleichzeitig nach Erreichen des 58,5. Lebensjahres mind. 52 Wochen arbeitslos gewesen sein."
Trifft das vielleicht auf deinen Vater zu? Das ist wirklich eine sehr enge Vorgabe und auch schlecht für Menschen, die vielleicht zufällig kurz vor ihrem Rentenantrittsalter arbeitslos werden. Schlimmschlimm....