Klingt in meinen Ohren auch nicht besonders rechtens.
Ist denn etwas in eurem Mietvertrag darüber festgehalten? So eine Klausel wäre mir aber sehr neu.
Fakt ist, dass man als Mieter den Garten frei nutzen darf, außer es verstößt natürlich gegen geltendes Recht oder gegen im Mietvertrag festgehaltene Abmachungen.
Das einzige, was eure Pflicht ist, ist dass ihr dafür sorgt dass die Spielgeräte, die aufgestellt werden, gesichert sind. Bei einem Sandkasten besteht jetzt nicht allzu viel Verletzungsgefahr.. Aber beispielsweise bei einem Klettergerüst kann das der Fall sein.
Sobald aber die anderen Mietparteien einverstanden sind und der Sandkasten vielleicht nicht mitten auf dem Weg steht, warum nicht?
Mehr Infos findest du hier: https://www.hausverwalterscout.de/Magazi...r-eines-gartens